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Lieferung

Lieferung stationären elektronischen Bildschirmlesegeräten

Stellt sich eine Bildschirmlesegeräteversorgung nach der Erprobung als zweckmäßig heraus, erfolgt die Lieferung durch uns oder unsere Partner.

Bei Lieferung des Bildschirmlesegerätes erfolgt eine ausführliche Einweisung in den Gebrauch der elektronisch vergrößernden Sehhilfe.

Wir als Vertragspartner der AOK Niedersachsen, Barmer Ersatzkasse und der Techniker Krankenkasse setzten zur Beratung von elektronischen Sehhilfen nur qualifizierte Augenoptikermeisterinnen mit ausreichender Berufserfahrung ein.

Bei allen anderen Krankenkassen haben wir Partner die, die Versorgung elektronsicher vergrößernder Sehhilfen gewährleisten.

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