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Krankenkassenservice

Kontakt mit Krankenkassen

Vergrößernde Sehhilfen werden häufig von der Krankenkasse zum Teil oder voll übernommen.

Ein Kostenvoranschlag ist bei den meisten vergrößernden Sehhilfen notwendig.

Wir sind Vertragspartner aller Krankenkassen in Deutschland und können Sie bei der Feststellung Ihrer Ansprüche auf (Teil)-Kostenübernahme unterstützen, indem wir Kostenvoranschläge bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Wenn Sie es wünschen, bearbeiten wir die notwendigen Anträge und übernehmen die Kommunikation mit Ihrem Arzt und der Krankenkasse.

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